MK Beschlagnahme in D aufgehoben.
-
-
Wenn das stimmen sollte, w?re es schon ne gute Sache.
Nur bissl sp?t, wie ich finde.Von wo hast du diese Info ? (jaja, du zeigst morgen mehr)
-
JMS Report (jugend medienschutz report und arbeit)
-
-
@ metman: SOLL ICH DIR BELEIDIGT SEIN, rede ich Quatsch?
-
Hey, was iss denn im Forum heute los ?
F?hlt sich jeder gleich so angegriffen. :baffledAlso, nee, nat?rlich glaub ich dir.
Wollts mir halt nurmal selber angucken, OK ?
Hab n?mlich schon lange nimmer diese Klassiker in Ebay gesehen (vorallem nicht in dieser menge).^^Also ssub-zzero, ich glaub dir, keine Sorge.
-
hehehehehe:lol
MK 1-3 Aufgehoben na toll...
Was ist den mit MK SM?
Oder MK 7? hu?
Diese Fu... Politiker oder wer auch immer dies entscheidet
sollte sich mal fragen wer noch ein MK1 oder 3 kauft?
diese Games sind 10 bis 13 Jahre alt!
Die Deutschen haben eine schramme irrgentwo?PS:
NICHT AUF EUCH BEZOGEN, ODER FALSCH VERSTEHEN!! -
-
Also, die Tatsache ist die dass MK 1 und MK 2 Beschlagnahmt wurden mit einem Beschlu? (MK1 v. 11.11.1994, MK2 v. 8.2.1995).
Somit verj?hrt MK 3 (f?r PSX und Sega Genesis) erst am 12.6.2007, die anderen sind frei. :kenny
Die stehen immer noch auf dem Index aber die Beschlagnahme wurde aufgehoben und dass war wichtig.
(Gut Gell?)
So nun sind 10 Jahre um und die Beschl?sse (MK1 und MK2)sind verj?hrt.
Gru?
ssub-zzero
-
-
ist das nicht irgendwie sinnlos wenn man etwas beschlagnahmt und nach 10 jahren das verj?hrt?
-
Es wird wohl nicht die Regel aller Dinge sein das alles was beschlagnahmt wird nach 10 Jahren verj?hrt.
Nur in diesem Fall ist es auch nicht wirklich etwas das einem Menschen schaden k?nnte.
Ich finde es also weniger sinnlos das diese Spiele nach einer gewissen Zeit ihre G?ltigkeit unter der Beschlagnahmung verlieren.Es gibt weitaus schlimmere Dinge (hab momentan kein Beispiel) die wahrscheinlich nicht nach 10 Jahren wieder frei gehandelt werden d?rfen.
Also ich bin froh das dieses Trauerspiel von MK1 und MK2 ein Ende hat.
Wurde in den letzten Jahren immer l?cherlicher mit dieser Beschlagnahmung. -
Ob das wirklich stimmt, werden wir bald wissen. Denn wenn es so ist dann wird MK 1-3 + Ultimate MK3 auf dem n?chsten Infoblatt der BPjM unter Listenstreichung stehn mit einem beigef?gtem Satz ob das Spiel indiziert bleibt oder nicht...
Ich glaub die Sache erst wenns mir die BPjM sagt...
Allerdings halte ich es eher f?r unwahrscheinlich, denn noch ?ltere Games auf dem Atari oder C64 stehen immer noch auf der Liste, sie sind zwar nur indiziert, aber die h?tten ja auch verj?hren m?ssen...
Ich stehe der ganzen Sache noch eher kritisch gegen?ber...
-
er aht ja nur gesagt dass die beschlagnamung weg ist, also darf es auch wiederverkauft werden, nur halt ohne werbung und nur mit nachfrage.
Oder? -
Also in meinem Jugendmedienschutzreport stehts so drinn.
Mal sehen was der "onkel" noch meint, oder soll ich dass ding noch einscannen?????
UND MANN SIEHT WIEDERMAL dass einige Leute sich das gar nicht richtig durchlesen.
denn es fallen nur Mk1 und mk2 weg, mk3 erst 2007.
Aber was schreib ich es liest eh keiner richtig.... :bigcry:
-
Habe mich mit der BpJM in Verbindung gesetzt und werde euch sobald wie m?glich dar?ber informieren.
-
Zitat
Original von CHSubZero
Habe mich mit der BpJM in Verbindung gesetzt und werde euch sobald wie m?glich dar?ber informieren.Da ist mir unser guter Admin wieder zuvor gekommen. Hatte auch vor am sp?ten Nachmittag mal ne Kontrollfrage an die BPjM zu richten, aber mir ist es wieder entfallen...
Naja, ok, warten wir mal ab...
-
Cool, CHSubZero.
Mal sehen was du f?r eine Information ranziehen kannst.Es scheint aber schon zu stimmen.
Die Angebote verschwinden n?mlich auf Ebay NICHT mehr.
Sonst wurden die Angebote ja immer schon vorher beendet und von Ebay runtergenommen. -
die angebote verschwinden bei ebay immer noch. ebay haut sie nur nicht gleich immer raus. ich hatte mal ein mk versucht dort zu verkaufen und es wurde auch erst 3 stunden vor angebotsende gekickt. und auch wenn die beschlagnahmung verj?hrt ist, dann bleibt das game trotzdem indiziert und ab 18, also darf auch weiterhin nicht bei ebay verkauft werden.
-
Also ich seh den Sinn darin nicht, die Beschlagnahme aufzuheben, wenns eh noch indiziert ist, in Gesch?ften wird es doch eh nicht mehr vertrieben und ob ich es nun bei ebay kaufe oder aus dem Ausland bestelle is ja wohl egal
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!