ZitatOriginal von Bummel
Also ich seh den Sinn darin nicht, die Beschlagnahme aufzuheben, wenns eh noch indiziert ist, in Gesch?ften wird es doch eh nicht mehr vertrieben und ob ich es nun bei ebay kaufe oder aus dem Ausland bestelle is ja wohl egal
wenn du nicht in deutschland wohnst muss das f?r dich auch keinen sinn ergeben