Beiträge von RoNsTaR

    Der Verkauf ist illegal, der Besitz und Kauf (der ja dann meistens eh im Ausland statt findet, wo Deutsches Recht ja keine Anwendung findet ;)) ist legal. Ansonsten bin ich gerne bereit mich des Besitzes von Hundestein 4D, welches ich ?ber amazon.co.uk erworben habe, selber anzuzeigen *grins*


    Hierzu noch ein Auszug aus dem gemeinschaftsforum:




    *? 131 - Gewaltdarstellung


    (1) Wer Schriften (? 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewaltt?tigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewaltt?tigkeiten ausdr?ckt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenw?rde verletzenden Weise darstellt,


    1. verbreitet,


    2. ?ffentlich ausstellt, anschl?gt, vorf?hrt oder sonst zug?nglich macht,


    3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, ?berl??t oder zug?nglich macht oder


    4. herstellt, bezieht, liefert, vorr?tig h?lt, anbietet, ank?ndigt, anpreist, einzuf?hren oder auszuf?hren unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene St?cke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu erm?glichen,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.


    (3) Die Abs?tze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung ?ber Vorg?nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.


    :angel:

    Hi, bin neu und ebenfalls Deutscher, weshalb ich doch mit einigem Am?sement feststellen muss, wie gerne die Indizierung und Beschlagnahme gleichgesetzt werden :)


    (1)Dabei handelt es sich n?mlich um zwei v?llig unterschiedliche Sachen, denn die Indizierung sorgt im Prinzip "nur" daf?r, dass ein Spiel aus den Regalen verschwindet und keine Werbung daf?r betrieben werden darf, allerdings darf es ganz legal unterm Ladentisch gegen Altersnachweis verkauft werden. Das eigentliche Problem an der Indizierung ist nat?rlich das Werbeverbot, was viele H?ndler dazu veranlasst indizierte Medien nicht in ihr Programm aufzunehmen, da kann dann aber direkt die BPJM nix f?r (obwohl nat?rlich im Prinzip das Ziel erreicht ist). Indizierte Spiele sind aber dennoch, auch ?ber Deutsche H?ndler, im Internet legal zu erwerben, meistens zwar durch erschwerte Versandbedingungen (PostIdent-Verfahren & eigenh?ndiges Einschreiben), aber es ist garnicht mehr soooo schwer an solche Sachen ranzukommen, wie vor 5-6 Jahren.


    (2)Bei einer Beschlagnahme sieht das Ganze schon anderst aus, eine Beschlagnahme ist erstmal nur durch ein Gericht zu erwirken und ein Verkauf von beschlagnahmten Medien ist illegal, der H?ndler w?rde sich strafbar machen. Ranzukommen in Deutschland ist dann eher schwer (wobei mir auch Internet-H?ndler bekannt sind, die z.B. "Manhunt" nach der Beschlagnahme immer noch f?hren). Es ist allerdings nicht verboten beschlagnahmte Medien zu besitzen oder zu erwerben, das Schlimmste was allerdings passieren kann, ist eigentlich das ein Import-Titel beim Zoll abgefangen wird (wenn es aus Nicht-Eu-L?ndern kommt), dann ist das hei?ersehnte (und bezahlte) Spiel idR weg.


    Wenn wir jetzt den Fall der Verj?hrung der Beschlagnahme bei MK1+2 haben, so ist der Verkauf zwar nichtmehr illegal, aber indiziert bleiben sie nach, wie vor.